

*Hinweis: Diese Leistungen sind nicht Teil des Hebammenhilfevertrag nach Mutterschaftsrichtlinien und werden daher in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Im Wochenbett hast du ein Anrecht auf regelmäßige Hebammenbegleitung zu Hause oder in der Hebammenambulanz im Haus für Geburt und Gesundheit, inklusive der Beratung zu Themen, die, entsprechend der Woche und dem Verlauf deines Wochenbettes, relevant für dich sind.
In den ersten 10 Tagen nach der Geburt hast du ein Anrecht täglich Hebammenhilfe in Anspruch zu nehmen. Bis zur vollendeten 12. Woche nach der Geburt sind bis zu 12 weitere Terminen nach Vereinbarung möglich. Für die Stillzeit besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass wir uns für weitere 8 Beratungstermine u.a. zu Themen wie Beikost und Stillen und Arbeiten treffen.
Über die regulären Wochenbettbesuche und Termine in der Hebammenambulanz hinaus biete ich eine Reihe von individuellen Gesundheitsleistungen an, u.a. Beratung im Bereich Naturheilkunde und Fitness.
Alle Wochenbettbesuche inklusive Beratung und ggf. Diagnostik entsprechend der Mutterschaftsrichtlinien werden von der Krankenkasse übernommen, inklusive Rückbildungskurs.
Unter Rückbildung verstehe ich im engeren Sinne alle Heilungsprozesse nach der Geburt u.a. der Gebärmutter, der Beckenbodenmuskulatur, aller Band- und Bindegewebsstrukturen, sowie möglicher Geburtsverletzungen.
Darüber hinaus finden in der Zeit alle Organe, die Platz für das heranwachsende Kind gemacht haben, ihren Weg zurück, die Hormone und der Stoffwechsel passen sich auf die Gegebenheiten des Wochenbetts an.
Körper, Geist und Seele wachsen in die neue Rolle als Mutter* hinein, begreifen, dass es außerhalb des Körpers jetzt ein Kind gibt zu dem es weiterhin eine enge Verbindung gibt.
…oder finde mich im Netz: